Hinweis:

Hinweis: · 18. März 2024
Jahresabschluss 2022 muss bis 01.04.2024 veröffentlicht werden
Hinweis: · 29. Januar 2019
Beim Ehegattensplitting betrachtet das Finanzamt die Eheleute erst separat, anschließend werden beide Einkommen addiert. Die Gesamteinnahmen werden dann wiederum halbiert und die Einkommensteuer wird nur für eine Hälfte angewandt. Das Ergebnis wird mit 2 multipliziert und das Ergebnis ist dann die zu entrichtende Steuerlast. Hinter dem Ehegattensplitting steht also eine komplizierte Rechnung.

So finden Sie uns

Rahlf Steuerberatungsgesellschaft mbH

Geschäftsführer:

Michael Rahlf                           Tel.: 040 . 879 69 10 40                  e-mail: mail@stb-rahlf.de

Steuerberater                           Tel.: 04527 . 97 37 532

Große Theaterstr. 14; 1. OG    Fax: 040 . 22 63 32 79

20354 Hamburg