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Zusammenveranlagung

Beim Ehegattensplitting betrachtet das Finanzamt die Eheleute erst separat, anschließend werden beide Einkommen addiert. Die Gesamteinnahmen werden dann wiederum halbiert und die Einkommensteuer wird nur für eine Hälfte angewandt. Das Ergebnis wird mit 2 multipliziert und das Ergebnis ist dann die zu entrichtende Steuerlast. Hinter dem Ehegattensplitting steht also eine komplizierte Rechnung.

Da sämtliche Einnahmen beider Partner berücksichtigt werden, erkennt das Finanzamt auch alle Ausgaben des Ehepaares an. Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben usw. können demzufolge in der Steuererklärung angegeben werden.

 

Wann lohnt sich eine Zusammenveranlagung?

Vor allem für Eheleute, die unterschiedlich viel verdienen, lohnt sich eine Zusammenveranlagung. Dabei gilt: Je größer der Gehaltsunterschied, desto höher fällt der steuerliche Vorteil aus.

Eine Einzelveranlagung kommt u. a. dann in Frage, wenn einer der Partner selbstständig ist. Diese Variante lohnt sich auch dann, wenn jemand Lohnersatzleistungen erhält. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld und Krankengeld. Aufpassen sollten zudem diejenigen, die eine hohe Abfindung erhalten.

Hinweis: Es ist also anzuraten, immer den Einzelfall zu überprüfen, um möglichst wenig Steuern nachzahlen zu müssen oder gar von einer Rückzahlung profitieren zu können.

Ehepaare können sich jedes Jahr aufs Neue entscheiden, welche Form der Veranlagung sie wählen.

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