Wer nicht fragen kann, kann nichts lernen. - Deutsches Sprichwort


Häufig gestellte Fragen

In dieser Kategorie finden Sie die Antworten auf die häufig gestellten Fragen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie mich gerne.

Fragezeichen

Mit welchem Bearbeitungszeiten kann ich rechnen?

 

Grundsätzlich haben unsere Mitarbeiter einen eigenen Mandantenstamm. Liegen keine besonderen Umstände vor, werden die Arbeiten nach Auftragseingang erledigt. 

Besondere Umstände können z. B. sein: Wunsch des Mandanten auf schnelle Bearbeitung, laufende Fristen oder Androhungen seitens des Finanzamts, einer anderen Behörde oder Stelle.
Um die Arbeiten unterjährig gleichmäßig zu verteilen, fordern wir unsere Mandanten grundsätzlich im dritten und vierten Quartal zur Abgabe der Unterlagen des Vorjahres auf.

Wonach richtet sich die Gebühr bzw. das Honorar?

 

Die Gebühr richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung.
Diese orientiert sich an den Werten, die sich aus den einzelnen Sachverhalten ergeben, nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Zeitaufwand.
Sprechen Sie uns gerne an, dann können wir im Vorfeld einen Kostenrahmen nennen.

Ist die Gebührenrechnung von der Steuer absetzbar?

 

Soweit Steuerberatungskosten privat veranlasst wurden, sind diese leider momentan nicht als Sonderausgaben absetzbar.
Diese Regelung gilt allerdings nur für solche Kosten, die keiner Einkunftsart zugeordnet werden können, wie zum Beispiel für die Erstellung des Mantelbogens der Steuererklärung.
Steuerberatungskosten sind dann von der Steuer absetzbar, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, wenn man sie beispielsweise den Gewinneinkunftsarten zuordnen kann. In aller Regel entfallen auf diesen Bereich der Großteil der Gebühren.

Kann man einfach seinen Steuerberater wechseln?

 

Das ist jederzeit möglich. Die Entscheidung, wen Sie mit der Beauftragung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen, ist alleine Ihre persönliche Entscheidung. 

Aufgrund des Berufsrechtes für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet bei Unternehmen die notwendigen Daten unproblematisch auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen.
Beim Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht eingereicht mit dem Namen des neuen Beraters, so dass auch dort die Information vorliegt. Bei reinen Einkommensteuerfällen überlassen Sie uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen.

Was ist die digitale Lohnsteuerkarte?

 

Damit der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführen kann, benötigt er einige Informationen von seinen Arbeitnehmern, wie zum Beispiel die Steuerklasse oder Freibeträge. 

Diese Informationen gab es bislang auf der Lohnsteuerkarte aus Papier.
Ab dem Jahr 2013 wird das Verfahren auf die elektronische Lohnsteuerkarte umgestellt. 
Der Arbeitnehmer muss dann nur noch seine Steuer-Identifikationsnummer angeben und der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt von der Finanzverwaltung.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung?

 

Je nach Rechtsform und Größe eines Unternehmens, gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten der Gewinnermittlung:



1) Einnahmen-Überschuss-Rechnung


Hierbei werden von allen Einnahmen einer Periode alle Ausgaben abgezogen. Als Saldo verbleibt entsprechend ein Gewinn oder Verlust, der nach steuerlichen Korrekturen als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung dient.
Bei dieser Methode kommt es für die Berücksichtigung der Erträge und Aufwendungen regelmäßig auf den Zahlungszeitpunkt an.



2) Bilanzierung


Bei dieser Methode wird aufgrund eines Vermögensvergleichs das Ergebnis einer Periode ermittelt. Es wird das Anfangsvermögen vom Vermögen zum Ende der Periode abgezogen.
Der Saldo stellt bei einer Vermögensmehrung den Gewinn bzw. bei einer Vermögensminderung den Verlust der betrachteten Periode dar.

Für die Berücksichtigung der Erträge und Aufwendungen ist regelmäßig die wirtschaftliche Verursachung relevant. So werden beispielsweise Forderungen bereits als Ertrag verbucht, auch wenn ein Kunde die Rechnung noch nicht ausgeglichen hat. Analog werden Verbindlichkeiten in dem Jahr ergebniswirksam verbucht, in dem die Verursachung liegt.

Da bei der Bilanzierung stets die wirtschaftliche Verursachung unabhängig von der tatsächlichen Zahlung zu Grunde gelegt wird, ist dieser Gewinnermittlungsart gegenüber der Einnahmen-Überschuss-Rechnung regelmäßig aussagekräftiger.

Wofür sind die verschiedenen Identifikationsnummern?

 

Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr) ersetzt Ihre Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer. 

Diese IdNr bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.

Die USt-IdNr dagegen ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmern zusätzlich zur o.g. Steuernummer auf Antrag erteilt wird. Sie wird beispielsweise für den Vorsteuerabzug benötigt.

So finden Sie uns

Rahlf Steuerberatungsgesellschaft mbH

Geschäftsführer:

Michael Rahlf                           Tel.: 040 . 879 69 10 40                  e-mail: mail@stb-rahlf.de

Steuerberater                           Tel.: 04527 . 97 37 532

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